Sezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e. V.
Bevor über eine Grünlandnarbenverbesserung oder -Erneuerung nachgedacht wird, muss der Besatz an Schädlingen kontrolliert werden.
Mäuse: Auf einer Fläche von 2 x 2 m werden an mehreren Stellen alle Mäuselöcher zugetreten. Sind die Löcher nach
2 bis 3 Tagen wieder offen, dann ist der Befall noch groß!
Tipula: Zur Bestandskontrolle eignet sich die Salzwassermethode.
- 5 Grassoden (25 x 25 cm) ausstechen (8 – 10 cm tief)
- in gesättigte Salzlösung legen (2 kg Viehsalz oder Streusalz auf 10 ltr. Wasser)
- nach 20 – 30 Minuten Laven absammeln und zählen
- Durchschnittswert aus 5 Soden x Faktor 16 = Larven/m²
- Schadschwelle bei 100 Larven/m² im Frühjahr (bei 300 Larven/m² im Herbst)
Die Tipulalarven fressen bis zur Verpuppung im Juni am Wurzelansatz und an den Blättern der Gräser. Neuansaaten sind also bis zur Verpuppung im Juni stark gefährdet!
Derzeit wird über ein mögliches Insektizid gegen Tipula diskutiert. Falls dieses Mittel eine Zulassung bekommen würde, erfolgt die Wirkstoffaufnahme über die Pflanze. Der Schädling wird also nur über den Fraß der Pflanzenteile vergiftet. Das „vergiftete“ Futter vom 1. Schnitt darf dann auch nicht verfüttert werden! 🙁
Bei wenigen Lücken (< 20 %) und wenigen Schädlingen ist eine Übersaat mit ca. 15 – 25 kg/ha Grassaat möglich. Das Grünland ist dabei zu striegeln (Belüftung) und zu walzen (Narbenschluss wieder herstellen).
Ist das Grünland stark geschädigt, dann bleibt nur eine Neuansaat mit ca. 35 kg/ha Grassaat. Vorher ist die alte Grünlandnarbe zu zerstören. Dafür eignet sich die Freese, der Grubber oder der Pflug. Durch diese Maßnahme werden die Schädlinge gestört, aber nicht beseitigt!
Als Gräsermischung auf Dauergrünland eignet sich eine Mischung aus Deutschen Weidelgräsern, der Reifegruppe mittelfrüh bis spät. Einen Mischanteil von Hafer oder Weidelgras halten wir für nicht angebracht und wird von uns auch nicht empfohlen! Außerdem: Ackerkulturen dürfen als Hauptfrucht auf Dauergrünland nicht angebaut werden!
Die Narben sind im Frühjahr grundsätzlich auf den Zuwachs von Unkräutern zu kontrollieren. Die Unkräuter haben in den lückigen Beständen beste Bedingungen, um sich zu vermehren. Dies gilt besonders für die Vogelmiere, Hahnenfuß, Ackerhornkraut usw. Eine Herbizidbehandlung wird in den meisten Fällen dringend nötig sein!
Ist eine mechanische Zerstörung der geschädigten Grassnarbe zur Narbenerneuerung geplant, dann muss für diese Maßnahme vorher ein „Antrag auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der Grasnarbe bei Dauergrünland“ bei der Bewilligungsstelle der LWK-Nds. gestellt werden.
Ein Umbrechen ohne Genehmigung kann Folgen haben! Bei mehr als 2 ha wird nicht nur die Greeningprämie (85 €/ha) riskiert. Dies kann als CC-Verstoß geahndet werden!
Betriebe mit freiwilligen Verpflichtungen im Rahmen von NAU Maßnahmen (z.B. NG 3 und 4, GL1) riskieren ihre Förderbeträge.
Die Landkreise überwachen die Einhaltung von besonderen Auflagen in Schutzgebieten, wie z.B. Ruhezeiten. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden!
Aufgrund von aktuellen Überfliegungen, können Verstöße auch später noch angezeigt werden!
Jeder Landwirt muss für sich selbst entscheiden, ob seine Maßnahme anzeigepflichtig ist oder nicht! Danach muss er eigenverantwortlich für seinen Betrieb die Entscheidungen treffen!