Grünlandumbruch zur Grünlanderneuerung

Landberatung e. V. Bad Fallingbostel

Seit dem 1. April 2018 muss auch zur Grünlanderneuerung vorher ein Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde UNB und der Bewilligungsstelle gestellt werden. Die Sonderreglung für 2018 zur „vereinfachten“ Antragsstellung Grünlanderneuerung aufgrund von Trockenschäden ist außer Kraft. Somit muss ein Antragssteller bei der UNB einen Antrag stellen und Luftbilder der Fläche beifügen. Wenn die UNB diesem Antrag zugestimmt hat, muss der Antragssteller noch bei der Bewilligungsstelle einen Antrag auf GL-Umbruch stellen und die Bescheinigung der UNB beifügen. Erst nach schriftlicher Zustimmung der Bewilligungsstelle darf die Fläche zur Erneuerung umgebrochen werden. Da die Antragsstellung mehrere Wochen dauern kann, denken Sie daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen.

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