Grund- und Herbstdüngung 2018

Beratergemeinschaft Hildesheimer Land e. V.

Um die Ackerkulturen ausreichend mit Grundnährstoffen zu versorgen sollten stets eigene Untersuchungen ihrer Flächen vorliegen (Pflicht: Untersuchung mind. alle 6 Jahre). Nach wie vor sollte die Gehaltsklasse C (Erhaltungsdüngung/Düngung der Abfuhr) bei den wichtigen Grundnährstoffen Kalium, Phosphor und Magnesium angestrebt werden. Bei höherer Versorgung (Klasse D oder E) kann die Grunddüngung um bis zu 50 % reduziert werden. Ein komplettes Unterlassen der Grunddüngung wird von uns nicht empfohlen.

Kritischer gestaltet sich die Situation bei Böden in der Gehaltstufe A oder B. Hier ist ein Aufschlag von 50 – 100 % zu der Abfuhr notwendig. Problematisch wird es, wenn viele Flächen so gering versorgt sind und über den Entzug hinaus gedüngt werden soll. Dann muss darauf geachtet werden, dass zukünftig nach Dünge-VO in der Nährstoffbilanz ein Saldo von 10 kg Phosphat je ha, im 6-jährigen Mittel des Betriebes, nicht überschritten werden darf. Hier tritt ein gravierender Unterschied zwischen den Systemen nach Dünge-VO und bisheriger guter fachlicher Praxis zu Tage.

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