Beratungsring Sellstedt e.V.
Im Rahmen der neuen Düngeverordnung wird die bekannte Feld-Stall-Bilanz plausibilisiert – d. h. die Erträge an Raufutter (Gras und Silomais) werden den Tierzahlen, welche dieses Futter fressen gegenübergestellt. In diesem Zusammenhang ist es für Grundfutter verkaufende Betriebe wichtig, die Mengen (in Gewichtseinheiten d.h. in Tonnen) des verkauften Grundfutters zu kennen. Diese werden bei Erstellung der Feld-Stall-Bilanz berücksichtigt und eventuelle Bilanzüberschüsse wer-den richtig erfasst.
Auch Grundfutter aufnehmende Betriebe müssen die entsprechenden Mengen an Grundfutter in ihrer Nährstoffbilanz berücksichtigen. Nur wenn die Grundfutterabgaben bzw. -aufnahmen sauber erfasst sind, ist es möglich, die neue plausibilisiert Feld-Stall-Bilanz richtig zu erstellen.
Die Mengenangaben beim Grundfutterhandel sind auch für die bei vielen Betrieben notwendige Stoffstrombilanz relevant.