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Grundsätzliches zu Pflanzenschutzempfehlungen

Die Entwicklung neuer Wirkstoffe beim Pflanzenschutz gestaltet sich bekanntermaßen heute sehr schwierig. Gleichzeitig fallen durch Verbote immer mehr Wirkstoffe aus der Zulassung. Viele Wirkstoffe sind heute auch nicht mehr durch Patente geschützt. In der Folge konzentrieren sich viele Hersteller auf die Produktion von Generika, die oftmals (aber nicht immer!) mit den „Original“-Produkten in den Eigenschaften und den Wirkungen identisch oder zumindest sehr gut vergleichbar sind. Dies führt regelmäßig zu einem starken Preisrückgang dieser Pflanzenschutzmittel. Die Hersteller der „Original“-Produkte machen diesen Preisrückgang erst dann mit, wenn der Absatz ihrer Mittel stark rückläufig ist. Dies wird u.a. dadurch vermindert, dass Beratungsorganisationen in ihren Hinweisen immer noch den Namen des meist deutlich teureren „Original“-Produktes verwenden und dann noch ein „etcetera“ anfügen. Auch wir sind oftmals in der Vergangenheit so verfahren und werden das auch in einigen Fällen weiter tun.

Aber: Bei den Fungiziden ist der Marktumfang der Wirkstoffe Tebuconazol und Prothioconazol sehr groß und gleichzeitig sind die Preise der „Original“-Produkte teilweise mehr als 50 % teurer als günstige, erprobte Generika oder Reimporte.

Achten Sie bei Einkauf und Einsatz der Mittel auf die Zulassung in der entsprechenden Kultur und den Einsatzzeitpunkt. Fragen Sie dies bei Bezug beim Handel nach. Vor der Anwendung lesen Sie bitte immer die Gebrauchanweisung, da auch die Gewässerabstände bei den Unterschiedlichen Produkten mit gleichen Wirkstoffgehalten variieren können. Dieser letzte Satz gilt grundsätzlich für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

(Auszug aus dem Rundschreiben9

Autor: Landberatung Northeim e. V.

17.04.2023

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