Handel von Zahlungsansprüchen

Landberatung im Landkreis Osterholz e. V.

Betriebe, die Fläche im Sammelantrag 2018 dazu bekommen oder abgegeben haben, können die entsprechende Anzahl an Zahlungsansprüchen kaufen/verkaufen bzw. pachten/verpachten. Die Übertragung muss bis Ende Mai erfolgen. Werden Zahlungsansprüche 2 Jahre nicht aktiviert, so werden diese von der Bewilligungsstelle in die nationale Reserve eingezogen. Daher wird empfohlen ab einer Differenz von über 1 ZA diese zu verkaufen. Der Preis ist frei.

Beim Handel von Zahlungsansprüchen ist ein entsprechender Vertrag notwendig. Kontrollieren Sie bitte, ob Ihre beantragte Fläche zur Anzahl der Zahlungsansprüche in der Zi-Datenbank (www.zidaten.de) passt.

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