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Hangneigung und Wasserhaushaltsgesetz

Landberatung Northeim e.V.

Ab diesem Sommer müssen Sie bei Flächen, die ein Gefälle zum Gewässer haben einen Düngungsabstand einhalten. Die Düngebehörde stellt sich zu den Fragen, was ist ein Gewässer und muss ich die Hanglage nachweisen, wie folgt:

zu 1) Für welche Gewässer genau greifen die geforderten Düngungsabstände bei Hanglagen? Gilt das auchfür Straßengräben?
Die Abstandregelungen gelten für alle Gewässer, soweit diese nicht nach § 2 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes von dessen Anwendung ausgenommen sind. Im WHG steht entsprechend in § 2WHG: Die Länder können kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, insbesondere Straßenseitengräben als Bestandteil von Straßen, Be- und Entwässerungsgräben, sowie Heilquellen von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausnehmen. Dies gilt nicht für die Haftung für Gewässerveränderungen nach den §§ 89 und 90.

Zu 2) Muss man die Hanglage nachweisen, wenn man keinen Abstand gehalten hat?
Die Beweispflicht liegt bei der nach Landesrecht zuständige Stelle, in diesem Fall der Düngebehörde. Es gibt jetzt eine Karte, die Hinweise auf Flächen gibt, welche von den Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit.

Folgender Link kann aufgerufen werden: https://nibis.lbeg.de/cardomap3/?permalink=19idEESr

Die Flächen mit einer Abstandsauflage erscheinen wie folgt:

  • 3m > gelb
  • 5m > orange
  • 10m > rot

Wasserhaushaltsgesetzt:
Am 19. Juni 2020 wurde das Wasserhaushaltsgesetzt geändert. Damit wird ein 5 m breiter ganzjähriger begrünter Pufferstreifen entlang von Gewässern auf hängigen Flächen zur Pflicht, die mehr als 5% durchschnittliche Hangneigung auf 20 m zur Böschungskante aufweisen. Der Pufferstreifen darf alle fünf Jahre bearbeitet werden. Diese Pufferstreifen sollen verhindern, dass Nitrat oder Phosphat in Fließgewässer oder Seen abgeschwemmt werden. Gewässer sind in dem Gesetz definiert als ständig oder zeitweilig fließende oder stehende Oberflächengewässer, keine Straßengräben. Am besten Sie kontrollieren ihre fraglichen Flächen und dokumentieren die Kontrolle durch Bilder etc., wenn der Graben nicht zeitweilig
Wasser führt.

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