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Hinweise zur Stoppelbearbeitung

Die Gerstenernte beginnt auf den flachgründigeren Standorten in Kürze. Somit richtet sich der Blick auf die Folgearbeiten. Eine gute Stoppelbearbeitung ist zur Bekämpfung von Unkraut- und Ausfallsamen, zur Verhinderung der Austrocknung des Bodens und zur Beschleunigung des Abbaus der Ernterückstände, sowohl bei geplanter Mulchsaat der Folgekultur, als auch bei Pflugsaat sinnvoll und wichtig.

Nach der Getreideernte sollte in Abhängigkeit vom Ungrasbesatz und der Bodenfeuchtigkeit das weitere Vorgehen ausgewählt werden:

  1. a) Bei ausreichender Bodenfeuchtigkeit und kaum Gräsern sollte die erste Stoppelbearbeitung, egal mit welchem Gerät sie durchgeführt wird, unverzüglich nach der Aberntung, möglichst flach (5-8 cm Arbeitstiefe) und mit guter Rückverfestigung, erfolgen.
  2. b) Unter sehr trockenen Verhältnissen ist es besser, erst auf Niederschläge zu warten, bevor mit der Stoppelbearbeitung begonnen wird. In den trockenen Vorjahren hat sich gezeigt, dass bei extrem trockenen Boden- und Witterungsverhältnissen durch die Stoppelbearbeitung die Böden eher noch stärker ausgetrocknet sind, als wenn sie unbearbeitet mit der gehäckselten Strohauflage liegen geblieben sind.
  3. c) Sondersituation: Wenn Fuchsschwanz oder Weidelgras auf einzelnen Schlägen im Getreide erheblich Aussamen konnten oder ein Queckenbesatz bekämpft werden soll, sollte die bodenbewegende Stoppelbearbeitung erstmal unterbleiben, bis die Gräser aufgelaufen sind bzw. die Quecken wieder durchgegrünt sind. Auch ein flacher Bearbeitungsgang z.B. mit der Scheibenegge trägt dazu bei, dass die Samen bei Erdkontakt in die sekundäre Keimruhe verfallen und somit erst in den Folgejahren auflaufen! Dadurch wird das Samenpotenzial Jahre aufgebaut statt abgebaut!

 

In einem zweiten Stoppelbearbeitungsgang werden dann später mit einer Arbeitstiefe von 8-12 cm aufgelaufenes Ausfallgetreide und Unkraut eingearbeitet. Wenn sehr viel Ausfallgetreide entstanden ist, ist es sinnvoll, den flachen Stoppelbearbeitungsgang zeitnah nach dem Auflaufen der ersten Ausfallgetreidewelle zu wiederholen und erst danach tiefer in den Boden einzugreifen.

Nur wenn im folgenden Frühjahr z.B. Zuckerrüben im Strohmulch – Verfahren bestellt werden sollen, kann durch einen in den Spätsommer hinausgezögerten ersten Stoppelbearbeitungsgang der Strohabbau vermindert und damit der Erosionsschutz in den Zuckerrüben verbessert werden.

 

Die erste Welle des ausgefallenen Rapses keimt auch unter Stroh und Kaff ohne vorherige Bodenbearbeitung. Daher sollte direkt nach der Ernte keine Stoppelbearbeitung erfolgen, um die Ausfallrapskörner nicht zu vergraben und damit in die Keimruhe zu versetzen. Insbesondere bei langen Rapsstoppeln ist direkt nach der Ernte das Mulchen/Schlegeln der Rapsstoppeln in Erwägung zu ziehen. Durch das Mulchen wird die Stängelrotte gefördert, der Krankheitsdruck für den nächsten Rapsanbau gemindert und die enthaltenen Nährstoffe der nachfolgenden Kultur besser zur Verfügung gestellt.

Sobald der Ausfallraps 2-3 Laubblätter gebildet hat und spätestens bei einer Wuchshöhe von 10 cm sollte er dann mit einer flachen Stoppelbearbeitung beseitigt werden, um der Schneckenausbreitung entgegen zu wirken und auch um gegen Kohlhernie und in Rübenfruchtfolgen gegen Rübennematoden vorbeugend zu handeln.

Bei entsprechend fortlaufend feuchter Witterung kann ein hoher Schneckenbesatz befürchtet werden. Daher sollte jede Möglichkeit zur mechanischen Störung der Schnecken genutzt werden! Ein längeres ungestörtes Wachsenlassen des Ausfallrapses ist ackerbaulich zu werten wie ein Raps-Zwischenfruchtanbau direkt nach dem Raps Hauptfruchtanbau und daher insbesondere in engen Rapsfruchtfolgen schädlich!

Wo Raps und Zuckerrüben in einer Fruchtfolge stehen, ist eine rechtzeitige Bekämpfung des Ausfallrapses auch wichtig, um eine Nematodenvermehrung zu verhindern. Rund 2-3 Wochen nach dem Auflaufen des Rapses wird die Temperatursumme erreicht, bei der der Raps zur Verhinderung der Nematodenvermehrung mechanisch oder chemisch beseitigt werden sollte. Sobald der zweite Rapsaufschlag wieder max. 10 cm hoch ist, ist folglich ein zweiter Stoppelbearbeitungsgang erforderlich.

Ein Glyphosat-Einsatz zur Zerstörung des Rapsaufwuchses an Stelle einer Stoppelbearbeitung sollte nur in Erwägung gezogen werden, wenn der Rapsaufwuchs zu üppig geworden ist und daher nicht mehr zufriedenstellend mechanisch eingearbeitet werden kann und /oder ein erheblicher Unkrautaufwuchs mit Stiefmütterchen, Kamille, Quecke, etc. vorhanden ist. Eine mechanische Störung der Schnecken verbleibt dann allerdings.

 

Autor: Landberatung Hameln-Holzminden e.V

03.07.2023

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