Ab dem 01.08.2023 sind zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen auch Abgangsmeldungen für Schweine & Schafe/Ziegen vorzunehmen. Die Meldung des Abgangs ist mit einer Frist von sieben Tagen vorzunehmen.

Mit Abgang ist wie bei Zugang die Tierbewegung von lebenden Tieren in oder aus dem Betrieb gemeint. D.h. zu melden sind Zugänge oder Abgänge zu oder von einer Betriebsnummer. Tod und Verendung sind nicht als Abgang zu melden! Gehen die Tiere vom Betrieb zum Schlachthof, meldet der Betrieb den Abgang. Der Schlachthof meldet weiterhin nur den Zugang von Tieren.

Eine detaillierte Beschreibung (Anleitung) zur Eingabe von Bewegungsmeldungen finden Sie im Anhang oder unter https://www1.hi-tier.de/info04.html

Autor: Landberatung Rotenburg e. V.

15.08.2023