Ab 2024 wird der Mindestlohn in Deutschland erneut angehoben. Die Verdienstgrenze
für Minijobs steigt dadurch auf 538 Euro.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten und ist für Beschäftigte in einem Minijob genauso wie für Beschäftigte mit einem versicherungspflichtigen Hauptjob mindestens zu zahlen. Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn von aktuell 12 Euro auf 12,41 Euro brutto pro Stunde.

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Autor: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale

03.01.2024