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Hohe Zuschüsse für Heizungsanlagen aus Erneuerbaren Energien

Landwirtschaftliche Unternehmensberatung Harburg e.V.

Die Förderung der Bundesregierung zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wurde erweitert und ist seit 2.1.2020 in Kraft. Bisher waren nur feste Beträge als Zuschüsse möglich aber ab 2020 wird ein prozentualer Anteil der tatsächlichen Kosten für entsprechende Installationen gefördert. Bezuschusst werden bis zu 35% der förderfähigen Kosten für notwendige Änderungen im Umfeld der Installation der neuen Anlage, Inbetriebnahme, Planungskosten u. Ausgaben für Schornstein, Speicher, Pumpen und Ausbau von Altanlagen. Außerdem wird die Installation von Holzpellet- oder Hackschnitzelfeuerungen, emissionsarme Scheitholzvergaserkessel, bzw. entsprechende Kombinationen daraus, sowie Pelletöfen mit Wassertaschen (Mindestleistung 5 kW) gefördert.

In Neubauten können Biomasseanlagen ebenfalls bis zu 35% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden, sofern die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Wird eine Ölheizung durch förderfähige Feuerungen ersetzt, erhöht sich der Fördersatz um 10%, wenn die Ölheizung freiwillig, also ohne Austauschpflicht nach 30 Jahren aufgrund Energieeinsparverordnung ersetzt wird. Für Anlagen, die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen, liegt der Fördersatz bei 40%.
20% der förderfähigen Kosten erhält man für Gasbrennwertheizungen, die erst im Laufe von 2 Jahren erweitert werden. Die Förderung ist durch Deckelung der anrechnungsfähigen Kosten auf 50.000 € je Wohneinheit begrenzt. Richtlinien sowie Antragsunterlagen unter www.bafa.de oder telefonisch unter
Tel. 06196-908-0.

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