Beratergemeinschaft Hildesheimer Land
Mit der Honigbrache gibt es eine neue interessante Möglichkeit die ÖVF-Verpflichtung zu erfüllen. Mittlerweile liegen uns konkrete Vorgaben zur Anlage und Pflege der ein- bzw. dreijährigen Honigbrache vor:
Einjährige Honigbrache
- Ackerfläche oder Ackerstreifen mit dem Gewichtungsfaktor 1,5.
- Mindestgröße 1000m².
- Aussaat bis 31.05. (Voraussetzung: keine Nutzung des Ackers seit 01.01.).
- ab 01.07. ist das Häckseln möglich.
- ab 01.10. sind der Umbruch und die Aussaat der Folgekultur (→nur Winterung) zulässig.
- Aussaat von mindestens zehn Arten der Anlage 5 Gruppe A, die um beliebig viele Arten der Anlage 5 Gruppe B ergänzt werden dürfen.
Sonderfall 2018!! Im Jahr 2018 genügt es eine Art der Anlage 5 (z.B. Phacelia oder Ölrettich) auch in Reinsaat einzusäen. Für die Reinsaat unzulässig sind jedoch Buchweizen, Senf, Sonnenblume, Silphie und Leguminosen.
Dreijährige Honigbrache
- Gleiche ÖVF-Gewichtung, Aussaattermin und Mindestgröße wie einjährige Honigbrache.
- Maximal 3-Jährig.
- Mindestpflegeverpflichtung: einmaliges Häckseln bis 16.11., aber nicht im Zeitraum vom 01.04. – 30.06.
- Aussaat von mindestens fünf Arten der Anlage 5 Gruppe A, die ergänzt werden müssen durch um mindestens 15 Arten der Anlage 5 Gruppe B.
Bei einer Kontrolle sind Rückstellproben und Saatgutetiketten als Nachweis der korrekten Anlegung ausreichend. Es wird bisher nicht kontrolliert, ob die ausgesäten Arten sich etabliert haben.