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Honorierung von Gänserastspitzen

Neben den Möglichkeiten zur Teilnahme an den AUKM für nordische Gastvögel (NG 1-4) bietet das Land freiwillige Zahlungen im Rahmen der „Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel-Acker“ und nun auch im Praxistest für besonders hohe Ertragsverluste im Grünland an.

Ab diesem Jahr ist es auch im Grünland innerhalb unseres EU-Vogelschutzgebietes V18 Unterelbe (und neu nicht unbedingt innerhalb der NG 3+4 Gebietskulisse) möglich, eine Ausgleichszahlung für überdurchschnittlichen Gänsefraß zu beantragen. Die Ermittlung des Fraßschadens erfolgt Anfang bis Mitte Mai mit einer Kommission (LWK, Landwirt, Naturschutz). Der Biomasseverlust wird anhand von Wuchshöhenmessungen ermittelt (< 6 cm WH = 100% Ertragsverlust) und mittels erprobtem Rechenmodell eine Auszahlungssumme pro Betrieb berechnet. Für die Auszahlung oberhalb des Schwellenwertes von € 357,50 /ha benötigt das NLWKN anschließend noch weitere Daten, welche dann schriftlich angefordert werden. Ausgleichszahlungen für Ertragsminderungen durch Gänserast werden nicht auf Flächen der öffentlichen Hand (Landeseigentum, Domänenamt, Flächen der Gemeinden, Landkreise, Stiftungen etc.) sowie Flächen mit Bewirtschaftungsauflagen, wie z.B. späten Mahdterminen für den Wiesenvogelschutz (min. 10 % der NG 4-Flächen) ausgezahlt. Flächen mit z.B. Auflagen zur Einschränkung der Düngung aufgrund von freiwilligen oder naturschutzrechtlichen Vereinbarungen können ggf. anteilig berücksichtigt werden. Das Rastspitzenmodell bietet bisher lediglich die Möglichkeit, Ertragsminderungen durch Gänserast zum Zeitpunkt des ortsüblichen ersten Schnitts im Vergleich zu Erträgen aus der Grünlandreifeprüfung zu ermitteln. Um am Rastspitzenprogramm teilzunehmen, dürfen die Flächen bis zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht beweidet oder gemäht werden.

Da es erst bei Ertragsminderungen von mehr als € 357,50/ha einen finanziellen Ausgleich für sogenannte Rastspitzen gibt, sollten nur stark geschädigte Flächen gemeldet werden. Bitte rechtzeitig (!) nur stark geschädigte Flächen (ohne Auflagen) vor dem 1. Schnitttermin oder Beweidung melden! Die Meldung erfolgt per Fax oder Email an die Bezirksstelle Bremervörde: Herrn Holger Oest (Email: Holger.Oest@lwk-niedersachsen.de, Fax: 04761-9942169).

Autor: Stader Beratungsringe e.V.

21.04.2023

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