Niedersächs Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Am 1. April beginnt die Brut-, Setz und Aufzuchtzeit. In dieser Zeit dürfen Hundebesitzer ihre Vierbeiner nicht mehr frei herumlaufen lassen. Wildlebende Tierfamilien brauchen in dieser Zeit besonders viel Schutz und Ruhe.
Gesetzlich verankert ist der Leinenzwang in dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG). Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) bittet daher alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, den Vorgaben nachzukommen und ihre Hunde bis zum 15. Juli nur noch angeleint in der freien Natur zu führen. Von der Regelung profitieren vor allem Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz oder Lerche, deren Brutgeschäft in diesen Tagen beginnt. Aber auch etwa Rehkitze oder kleine Häschen werden so geschützt.
Wo müssen Hundehalter anleinen?
In der freien Landschaft. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein.
Hier können Vierbeiner frei toben
In zahlreichen Kommunen gibt es zum Spielen und Toben mit dem Vierbeiner auch ausgewiesene Flächen, speziell für den freien Hundeauslauf. Diese können bei den Kommunen erfragt werden.
Wichtige weitere Hinweise für Hundehalter sind auf der Webseite des Landwirtschaftsministeriums zusammengefasst: www.ml.niedersachsen.de.