IHK-Zwangsmitgliedschaft und Beitragsaufkommen

Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.

In den letzten Tagen sind einige Betriebe von der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg angeschrieben worden, damit sie Auskunft über ihren Betrieb geben und ggf. IHK-Beitrag
– auch nachträglich – entrichten. Angeschrieben wurden alle gewerbesteuerpflichtigen Betriebe, da diese zu einer Mitgliedschaft verpflichtet sind. Eine Mitgliedschaft bedeutet jedoch nicht automatisch, dass man auch beitragspflichtig ist. Besteht die Gewerbesteuerpflicht zum Beispiel aufgrund eines Betriebes einer kleinen PV-Anlage, und der Gewerbegewinn liegt unterhalb von 5.200 € je Jahr, so ist die Mitgliedschaft beitragsfrei. Ab einem Gewerbegewinn von 5.201 bis 15.340 € je Jahr beträgt der IHK-Beitrag 30 €/Jahr, darüber hinaus bis zu einem Gewinn von 26.000 € sind 70 € zuzüglich einer Umlage von 0,17% des Gewinns fällig. (Georg von Campen)

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