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Inhalte der neuen Düngeverordnung

LWK Niedersachsen

Der Bundesrat hat am 27.03.2020 den Änderungen der Düngeverordnung (DüV) zugestimmt. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die Novelle der DüV im April bzw. Anfang Mai 2020 in Kraft treten wird. Die jeweiligen Maßnahmen in den nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten, wie beispielsweise die Reduzierung des N-Düngebedarfs um 20 % werden entgegen den allgemeinen flächenbezogenen Maßnahmen erst am 01.01.2021 in Kraft treten. Mit der neuen Düngeverordnung gelten ab April bzw. Mai 2020 neben den bereits geltenden Regelungen der DüV die nachfolgend näher dargestellten Vorgaben.

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