Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung des Nährstoffeinsatzes in landwirtschaftlichen Unternehmen
Anträge können voraussichtlich vom 26.10. bis 16.11.2020 gestellt werden
Die Landesregierung stellt für dieses Jahr 12 Millionen Euro bereit, mit denen Vorhaben unterstützt werden, die zur Reduzierung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln führen. Das Ziel ist, die Emissionen aus der Lagerung und dem Einsatz organischer und mineralischer Düngemittel zu vermeiden.
- Gefördert wird die Beschaffung bzw. Errichtung folgender Gegenstände:
- Zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten: Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist, soweit die Kapazitäten nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine feste Abdeckung oder ein Zeltdach ist für Güllebehälter vorgeschrieben.
- Abdeckungen für bestehende Güllebehälter oder Mistplatten (festes Dach oder Zeltdach),
- Gülleaufbereitungsanlagen (für alle Arten der Aufbereitung),
- digitale Landtechnik
- Nahinfrarot-Sensoren (NIRS),
- Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der Ausbringung,
- Stickstoff-Sensoren,
- Pneumatische Düngerstreuer oder Scheibenstreuer für die Mineraldüngung mit GPS-gestützten Teilbreitenschaltungen, der Möglichkeit der GPS- oder sensorgestützten teilflächenspezifischen Variation der Streumengen bzw. sensorgestützten Einrichtungen zur Verbesserung der Quer- oder Längsverteilung.
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