Die Junglandwirte-Einkommensstützung steigt in diesem Jahr auf 134 €/ha, für maximal 120 ha. Der Anspruchszeitraum beträgt 5 Jahre. Antragsteller dürfen im Jahr der Antragstellung nicht 41 Jahre alt werden!
Noch laufende Anträge mit dem alten Stützungsbetrag (44 €/ha, für max. 90 ha), bekommen für die Restlaufzeit ab diesem Jahr auch den höheren Betrag!
Da die Beantragung der Junglandwirteprämie oft mit einer Betriebsumstellung (z.B. Vater-Sohn GbR) verbunden ist, muss rechtzeitig eine neue Betriebsnummer bei der LWK-Nds. beantragt und ein Vertrag abgeschlossen werden, worin ausdrücklich belegt ist, dass der JL die Kontrolle über das Unternehmen hat, d.h. keine Entscheidung gegen den JL möglich!
Autor: Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e.V.
15.02.2023