Landberatung Springe e. V.
Bislang wurde die Junglandwirteprämie je Betriebsinhaber, der nicht älter als 40 Jahre im Jahr der Antragstellung war, für einen Höchstzeitraum von fünf Jahren gewährt, wobei sich der Zeitraum um die Anzahl der Jahre verkürzte, die zwischen der erstmaligen Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes (einschl. gewerblicher Tierhaltung) und der ersten Antragstellung auf eine Zahlung für Junglandwirte vergangen waren.
Ab dem 01.01.2018 wird die Zahlung der Junglandwirteprämie für die ersten fünf Jahre der Antragstellung gewährt. Es ist demnach unerheblich, wann erstmals ein Betrieb übernommen wurde. Hat ein Junglandwirt z.B. bereits in 2012 eine gewerbliche Tierhaltung übernommen und stellt erst in 2018 erstmals einen Flächenantrag, kann die Junglandwirteprämie für die Jahre 2018 bis 2022 gewährt werden. Diese Neuregelung beinhaltet auch, dass ein Junglandwirt, der in 2015 erstmals Junglandwirteprämie erhalten hat und in den Folgejahren nicht oder teilweise nicht mehr, jetzt wieder in 2018 und 2019 Junglandwirteprämie erhält.