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Kälberhaltung ab 2023

Kälbertransport
Ab dem 01. Januar 2023 ist der Transport von Kälbern innerhalb Deutschlands nach der geänderten Tierschutztransportverordnung statt nach 14 Tagen erst nach 28 Tagen erlaubt.
Mit diesem Alleingang änderte Deutschland seine Tierschutztransportverordnung und stellt somit Kuhbetriebe sowie Kälbermäster vor neue Aufgaben.

Ausnahmen:
Ausgenommen sind Transporte innerhalb von 50 km, die Landwirte selbst und mit eigenen
Transportfahrzeugen durchführen, wie z.B. die Fahrt zu einem Aufzuchtbetrieb.
Diese Regelungen zählen nicht für Beförderungen aus Deutschland mit einem Bestimmungsort in anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern (also ohne Kälbersammelstelle), da hier die EU-Tierschutztransportverordnung Anwendung findet. Diese sieht bei Transporten von mehr als acht Stunden ein Mindestalter von 14 Tagen vor, es sei denn die Tiere werden von ihren Muttertieren begleitet.
Auch für Transporte aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern mit Bestimmungsort in Deutschland und für den Transit von Kälbertransporten durch Deutschland gilt die neue Bestimmung nicht.
Allerdings hat die EU-Kommission die Überarbeitung der Tierschutzgesetze bei Transporten bis Ende 2023 angekündigt. Zur Diskussion steht, auch das Transportverbot EU-weit auf 35 Tage auszudehnen.

Kälberhaltung
Ab Februar 2024 muss Kälbern jünger als sechs Monate eine trockene und weiche oder verformbare Liegefläche zur Verfügung stehen. Das erfüllen nur Stroh oder Spalten mit Gummiauflage. Dabei darf die Spaltenbreite mit Gummiauflage 3 cm nicht unterschreiten. Nicht geregelt ist, wie groß die Liegefläche sein soll. Fest steht nur: Alle Kälber einer Bucht müssen gleichzeitig auf den Matten liegen können.

Außerdem müssen je nach Betriebsgröße die Lagerkapazitäten für Kälberplätze, Futter, Einstreu und Mist geprüft und möglicherweise neu überdacht werden. Außerdem wird es zusätzlichen Arbeitszeitbedarf geben, wenn die Kälber bisher mit 14 Tagen verkauft wurden. Eine gute Haltung und Fütterung ist für einen wirtschaftlichen Verkauf unabdingbar.

Platzbedarf
Für bis zu zwei Wochen alte Kälber ist ein Platz im Iglu von mind. 120 cm Länge x 80 cm Breite x 80 cm Höhe vorgeschrieben. In einem Alter von zwei bis acht Wochen steht ihnen ein Platz mit 160 cm Länge bei außenliegendem Trog und 180 cm Länge bei innenliegendem Trog bei einer Breite von 100 cm zu. Kälber in der Gruppenhaltung müssen mindestens 1,5 m² pro Tier zur Verfügung haben, eine Mindestbuchtengröße je nach Alter beginnend ab 4,5m2 kann der Tierschutznutztierhaltung entnommen werden.
Für viele Betriebe bedeutet das, dass sie nicht nur zusätzliche, sondern auch größere Iglus für alle Kälber anschaffen müssen, die länger als 14 Tage in Einzeliglus stehen.

Einzel-, Paar- oder Gruppenhaltung
Bei der Investition in Kälberiglus ist es aber nicht nur sinnvoll auf Größe der Einzeliglus zu achten, sondern auch ob es nachträglich möglich ist, 2-3 Kälber durch Wegnehmen einer Trennwand zusammenzulegen. Eine europäische Initiative „End the Cage Age“ fordert nämlich das Ende der Einzeliglus. Die Praktiker wissen, dass es bei sofortige Paarhaltung nur mit gleichaltrigen Tieren funktionieren und das gegenseite Besagen und die Milchaufnahme des Einzeltiers eine Problematik darstellen kann.

Geringer Kälberbestand
Mit der Verlängerung der Zwischenkalbezeit lässt sich die Anzahl der Kälber reduzieren. Das setzt allerdings eine leistungsstarke Herde voraus, die in erster Linie über eine ausreichende Persistenz hinsichtlich der Milchleistung verfügt. Bei einer längeren Zwischenkalbezeit muss außerdem die Eutergesundheit gut beobachtet werden. Kühe, die ohnehin häufig hohe Zellzahlen aufweisen, eignen sich hier weniger.

Autor: LUB Zeven e. V.

29.09.2022

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