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Keine Toleranz bei Überschreiten des N-Düngebedarfes

Sobald die tatsächliche Düngung den errechneten Düngebedarf auch nur bei einem Schlag im Betrieb um 1 kg N/ha überschreitet, ist bei Kontrollen mit Sanktionen zu rechnen. Solche minimalen Überschreitungen des Düngebedarfes können allein schon durch Rundungsdifferenzen entstehen.

Daher sollte die Düngedokumentation vor der Meldung in ENNI noch einmal abschließend mit dem Probeausdruck kontrolliert werden. Bezüglich Stickstoff sollte der Restbedarf/Überschuss für jeden Schlag maximal 0 kg N/ha oder eben leicht negativ sein. Hinsichtlich Phosphor darf auch eine Fruchtfolgedüngung erfolgen. Daher ist es also unkritisch, wenn der einjährige Phosphorbedarf z.B. von Mais überschritten wird, wenn der 3-jährige Phosphorbedarf in der Fruchtfolge auf dem betreffenden Schlag eingehalten wird.

 

Autor: Landberatung Schaumburg e. V.

08.02.2023

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