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Kontrolle durch Monitoring (KdM)

Landberatung Land Hadeln e. V.:

Kontrolle durch Monitoring (KdM)

Ab 2022 wird auf die Kontrolle durch Monitoring (KdM) umgestellt, d.h. mit Hilfe von Satelliten werden wöchentliche Fotos aller Flächen in Deutschland erstellt und zur Kontrolle der Antragsdaten genutzt. Daher ist es wichtiger denn je, alle Flächen im GAP-Antrag 2022 möglichst genau anzugeben. Flächen, die aus dem Vorjahr übertragen werden, sollten geprüft und Codierungen hinterfragt werden. Im Antragsjahr 2022 wird die Nutzung der Flächen, die Mindesttätigkeit auf Brachen, die landwirtschaftliche Mindesttätigkeit auf DGL und die ganzjährige Beihilfefähigkeit zu 100 % durch das KdM übernommen.

Landberatung Hameln-Holzminden e. V. und VuB-Ring „Zwischen Deister und Leine“ e. V.:

Wöchentliche Kontrolle durch Satellitenbilder (KdM):

Ab diesem Jahr wird auch in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf das System „Kontrolle durch Monitoring (KdM)“ umgestellt. Dabei werden mit Hilfe  von Satelliten wöchentliche Fotos aller Flächen erstellt und zur Kontrolle der  Antragsdaten genutzt! Aus diesem Grund sollten alle Angaben im Agrarantrag so genau wie möglich erfolgen, um Sanktionen oder Prämienkürzungen zu vermeiden.

Eine ggf. nicht zulässige, dauerhafte Nutzung durch betriebsfremde  Tiere (z.B. Pferdeweide von Dritten) mit mehr als 4 Wochen Beweidung pro Jahr  auf Flächen des Antragstellers wird somit lückenlos dokumentiert!

Im Antragsjahr 2022 werden folgende Kriterien zu 100 % mit dem „KdM- Verfahren“ geprüft:

Nutzung der Flächen – Kontrolle der Kulturen
– Mindesttätigkeit auf Brachen
– Mindesttätigkeit auf Dauergrünland
– ganzjährige Beihilfefähigkeit der Flächen

In Niedersachsen können die Ergebnisse des KdM-Monitorings im ANDI mittels eines Ampelsystems für jeden Schlag eingesehen und ggf. erforderliche Korrekturen durchgeführt werden:

– rot:  Antragsangabe oder Tätigkeit eindeutig nicht bestätigt
– gelb:  Antragsangabe oder Tätigkeit nicht eindeutig/fraglich
– grün:  Antragsangabe oder Tätigkeit eindeutig bestätigt

Die „gelben“ Ergebnisse können mittels „FANI-App“ durch den Antragsteller oder durch den Prüfdienst aufgeklärt-werden. Die „roten“ Ergebnisse müssen im ANDI bis zum 30.09.2022 korrigiert werden, sonst drohen Sanktionen!

Achtung:
Ab diesem Jahr wird kein gesondertes Anschreiben an die Antragsteller verschickt, in dem auf Überlappungen (> 100 m² = sanktionsrelevant!) oder eventuelle Unstimmigkeiten im neuen KdM-Verfahren hingewiesen wird!
Antragsteller müssen selbstständig die Daten im ANDI kontrollieren, um Sanktionen zu vermeiden!

In Nordrhein-Westfalen werden alle Betriebe angeschrieben und auf das neue ELAN-Postfach hingewiesen. Dort wird auf eventuelle Abweichungen hingewiesen und um die Korrektur gebeten.

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