Die LWK Niedersachsen hat folgende Hinweise zu aktuellen Kontrollen veröffentlicht:
Bei den Kontrollen im Düngerecht wird grundsätzlich zwischen umfangreichen Dokumentationskontrollen, die ganz oder teilweise vor Ort stattfinden, und flächenbezogenen Kontrollen unterschieden. Des Weiteren finden Kontrollen durch datenbankbasierte Abgleiche direkt aus den Meldesystemen statt. Die umfangreichen Dokumentationskontrollen werden im Regelfall angemeldet, um einen reibungslosen Ablauf für alle Beteiligte zu gewährleisten.
Wie läuft eine Dokumentationskontrolle ab?
Ist ein Betrieb für eine Dokumentationskontrolle ausgewählt worden, sind automatisch – sofern zutreffend – weitere Betriebe derselben Adresse bzw. desselben Betreibers bzw. Inhabers (landwirtschaftliche Betriebe, gewerbliche Tierhaltungen, Biogasanlage) ebenfalls für diese düngerechtliche Kontrolle vorgesehen. Der Prüfzeitraum bei Kontrollen der Dokumentations- und/oder Meldepflichten umfasst mindestens die letzten beiden abgeschlossenen Düngejahre sowie ggf. das noch laufende Düngejahr.
In der Regel erfolgen die Dokumentationskontrollen in zwei Schritten. Im ersten Schritt findet eine Zusendung der erforderlichen Aufzeichnungen innerhalb einer festgesetzten Frist statt. Im zweiten Schritt werden in einem persönlichen Gespräch auf dem Betrieb offene Punkte geklärt und ggf. weitere Dokumente eingesehen. Bei diesem Vor-Ort-Termin werden zudem die im Zusammenhang mit der Kontrolle erforderlichen betrieblichen Gegebenheiten geprüft.
Nach Abschluss der Kontrolle übermitteln die Prüfer die Prüfberichte an die Zentrale. In der Zentrale finden daraufhin die weitere Bearbeitung der Kontrollen sowie die ordnungsrechtliche Ahndung nach Verstößen statt.
Welche Unterlagen werden bei einer düngerechtlichen Dokumentationskontrolle verlangt?
Zu diesen Unterlagen gehören z.B. Düngebedarfsermittlungen, Aufzeichnungen der durchgeführten Düngungsmaßnahmen und der Weidehaltung, Bodenuntersuchungsergebnisse der bewirtschafteten Flächen, Analyseberichte/Untersuchungsergebnisse und düngemittelrechtliche Kennzeichnungen für die eingesetzten bzw. an Dritte abgegebenen Wirtschaftsdünger, Lieferbelege über die eingesetzten Mineraldünger, Unterlagen zum Umfang der Tierhaltung sowie Unterlagen über die zur Verfügung stehenden Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger. Je nach Prüfsituation, ist ggf. die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig.
Bei Kontrollen von Biogasanlagen wird weiterhin z.B. das Betriebstagebuch, der Genehmigungsbescheid in Bezug auf die eingesetzten Stoffe sowie einige technische Daten benötigt.
Autor: Landberatung Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.
11.03.2024