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Kostenfreie Corona-Tests für Saisonkräfte – Abrechnung

Arbeitgeberverband Agrar, Genossenschaften, Ernährung Niedersachsen eV (AGE)

Der GLFA hat uns mitgeteilt, daß niedergelassene Ärzte eine kostenfreie Testung der aus dem Ausland einreisenden Saisonkräfte gelegentlich verweigern. Begründet wird dies mit der Behauptung, die kostenfreien Tests seien nur für in Deutschland lebende Reiserückkehrer oder für Einreisende aus Risikogebieten oder auch sie (die Ärzte) möglich.

Dieser Anspruch auf kostenfreie Tests steht laut dem GLFA auch aus dem Ausland einreisenden Saisonkräften zu.

Um gegenüber den Ärzten ausreichend informiert zu sein, senden wir Ihnen noch einmal die Test-Verordnung, in der wir die wesentlichen Stellen farblich hervorgehoben haben:

  • Anspruch auf Testung für alle Einreisenden (§ 1 Abs. 4, § 4 Abs. 4 Buchst. a), gelb), auch für Personen, die nicht Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind (§ 1
    Abs. 2, rot).
  • Leistungsumfang (§ 1 Abs. 4 S. 2, rosa)
  • Wiederholungstest (grün)
  • Wo können die Tests durchgeführt werden (§ 10a Abs. 1 niedergelassene Ärzte und von den kassenärztlichen Vereinigungen betriebene Testzentren, blau) sowie
  • Kostentragung (§ 10a Abs. 2 S. 1, blau)

Beigefügt erhalten Sie auch Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bezüglich der Abrechnung der Tests. In diesen ist genau beschrieben, mit welchem Formular die Ärzte die Leistung abrechnen können. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite der KBV.

Bitte informieren Sie uns, sollte es Schwierigkeiten bei der Testung von einreisenden Saisonkräften geben; wir werden dann den GLFA informieren.

Hier die beigefügten Unterlagen: Schaubild und Übersicht

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