Landberatung Gifhorn-Wolfsburg e. V.
Kurz vor Inkrafttreten des neuen Mautgesetzes gibt es schon wieder erste Änderungen. Nach Aussage des Bundesverkehrsministers Scheuer soll zum 01.01.2019 das Mautgesetz erneut geändert werden. Eine wichtige Änderung betrifft die Mautpflicht für Schlepper über 40 km/h bei Transportarbeiten. Landwirte beim Transport mit dem Schlepper ihrer eigenen Güter oder beim Transport über einen Maschinenring sollen auch bei einer zugelassenen Geschwindigkeit über 40 km/h von der Maut befreit werden. Aus Kulanzgründen soll dies bereits ab dem 01.07.2018 angewendet und auch so in das neue Mautgesetz aufgenommen werden.
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