Seit dem 1. Januar 2017 haben Lagerunternehmen, die im Auftrag anderer Systempartner QS-Fleisch und Fleischwaren lagern, für einen Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis über den Leitfaden Lagerung von Fleisch und Fleischwaren am QS-System teilzunehmen. Nach Ende der zweijährigen Übergangsfrist dürfen QS-Systempartner ab dem 1. Januar 2019 nur noch Unternehmen mit der Lagerung von Fleisch und Fleischwaren beauftragen, die über eine eigene Zulassung im QS-System verfügen.