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Landvolk: Solarparks räumlich beschränken

Bisher sind Solarparks nicht zulässig in „Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft“, die von den Landkreisen in den regionalen Raumordnungsprogrammen festgelegt werden. „Das ist auch richtig, denn Sinn und Zweck der Festsetzung von Vorbehaltsgebieten ist, die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der entsprechenden Flächen zu sichern“, so Hennies. „Konsequenterweise müssen dort auch weiterhin PV-Freiflächenanlagen ausgeschlossen werden.“

Entscheidend in der Argumentation ist für das Landvolk auch eine Verabredung im Niedersächsischen Weg: Darin wurde festgelegt, die bauliche Inanspruchnahme der Außenbereichsflächen auf drei Hektar je Tag zu beschränken. Wollte man das im Änderungsentwurf des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes für PV-Freiflächenanlagen festgelegte Ausbauziel bis 2035 erreichen, müssten – ab jetzt – täglich auf 4,5 Hektar Solarmodule installiert werden. Das sei ein klarer Verstoß gegen die Ziele des Niedersächsischen Wegs, stellt das Landvolk fest.

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

Autor: Landvolk Niedersachsen

27.04.2022:
Anmerkung der Redaktion: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort.

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