Landwirtschaftliche Mindesttätigkeit auf Grünland, Herbst 2025

FANi-Prüfaufträge für Dauergrünland. Am 21.08.2025 wurden die Fotobelegaufträge zum Nachweis der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit auf Dauergrünland in FANi eingestellt. Bei dieser Prüfregel handelt es sich um verpflichtende Fotobelegaufträge, mit welchen eine bereits erfolgte Tätigkeit auf dem Dauergrünland, zum Beispiel Mahd oder Beweidung, nachgewiesen werden sollte. Wird bis zum Ablauf der Einreichungsfrist kein Fotobeleg für die abgefragten Schläge eingereicht, obwohl ein entsprechender Prüfauftrag in der FANi-App bereitgestellt wurde, und kann durch Satellitendaten auch keine landwirtschaftliche Tätigkeit auf der Fläche bestätigt werden, sind die betroffenen Schläge nicht förderfähig.

Die Erfahrungen des letzten Jahres haben gezeigt, dass es Sinn macht, sich erst Ende Oktober mit den Grünlandschlägen zu befassen. Fast alle Aufträge haben sich bis dahin erledigt, da die Satellitenüberfliegung (Monitoring) zwischenzeitlich eine Nutzung des Grünlandes feststellt hat. Schwierigkeiten gibt es dabei allerdings mit reinen Weideflächen und extensiv genutzten Grünlandflächen.

Achtung: Aufpassen bei Grünlandflächen für die Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) wie GN1, GN2, GN4 oder NGGL beantragt wurden. Auf diesen Flächen muss mindestens einmal jährlich eine Schnittnutzung und/oder Beweidung bis einschließlich 30.09. durchgeführt werden, dabei muss der Aufwuchs abgefahren werden. Die Flächen einmal im Jahr zu mulchen und den Aufwuchs auf der Fläche zu belassen, reicht nicht aus! D.h. bei diesen Flächen sind entsprechende Fotobelege in FANi, bis zum 30.09. abzuarbeiten.

Grundsätzlicher Hinweis für FANi: Durch eine regelmäßige Synchronisation (Datenaustausch starten) werden die bereits vorhandenen Aufträge aktualisiert. Vielfach konnten Aufträge zwischenzeitlich auf anderen Wegen aufgeklärt werden und es sind keine Fotos mehr notwendig. Durch die Synchronisation kann also die unnötige Bearbeitung nicht mehr notwendiger Fotobelege vermieden werden. Allerdings können auch neue Aufträge hinzukommen. Außerdem werden Veränderungen z. B. Fristverlängerungen nur auf diese Weise aktualisiert.

Autor: Spezialberatungsring für Rinderhaltung und Futterbau e.V.

09.09.2025

Spezialist für Pflanzenbau finden

Get my current location