Auswinterungsschäden gibt es nicht, aber teilweise ist leider ein sehr hoher Besatz an Feldmäusen auf dem Grünland zu verzeichnen und die Narbenschäden sind sehr groß. Daher sind die Flächen unbedingt zeitnah zu kontrollieren. „Bewohnte Mäusegänge“, die an Schleifspuren auf der Erde zu erkennen sind, sollten mit zinkphosphidhaltigen Mäuseködern mittels einer Legeflinte begiftet werden. Zum Schutz von Säugern und Vögeln muss die Ausbringung tief und verdeckt in die Mäusegänge erfolgen, es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben. An den vorangegangenen 3 Tagen vor der Auslage der Köder darf die Fläche nicht als Rastplatz von Zugvögeln genutzt worden sein. Bei starkem Befall besteht dieses Jahr die Möglichkeit der flächigen Ausbringung bestimmter Präparate mit dem JKI-anerkannten „Wumaki C3“-Gerät (Köderlegemaschine/„Wühlmauspflug“). Hiermit werden künstliche Gänge bis zu 5 cm geschaffen. Es ist ein Gewässerabstand von 10 m einzuhalten und die Aufwandmenge darf 2 kg/ha nicht überschreiten. Auch mehrmaliges Striegeln vertreibt Mäuse und verbessert die Bedingungen der nachfolgenden Ansaat.
Autor: Stader Beratungsringe e. V.
21.02.2023