Die Ernte des 1. Schnittes ist überwiegend abgeschlossen und hat in Qualität und Menge überzeugt. Flächen, wo die Grünlandpflege wegen mangelnder Befahrbarkeit im Frühjahr unmöglich war, sind bei den derzeit trockenen Bodenbedingungen je nach Bedarf zu striegeln bzw. nachzusäen.
Da die Phase zwischen dem 1. und dem 2. Schnitt immer sehr kurz ist, muss die organische Düngung zeitnah nach der Ernte erfolgen. Die Gülle für das Grünland muss dünnflüssig oder vorher separiert worden sein. Je nach Ausbringungstechnik und Ammoniumanteil können aus 1 m3 Rindergülle 1,5 – 2,5 kg N angerechnet werden. Inklusive des Mineraldüngers müssen dem 2. Schnitt 80-90 kg N/ha zur Verfügung stehen. Die mineralische Schwefeldüngung ist zum 1. Schnitt erfolgt. Mit Ausnahme besonders leichter Böden ist dieser auch nicht ausgewaschen.
Da die Nährstoffeffizienz zu den ersten beiden Schnitten am höchsten ist, sind Düngungsreduktionen aufgrund der DBE erst zu den Folgeschnitten zu berücksichtigen.
Auch in der Grünlanddüngung sind neue Ausbringungskonzepte umzusetzen. (Auszug aus dem Rundschreiben)
Autor: Stader Beratungsringe e. V.
23.05.2023