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Maßnahmen und Schädlinge in den Rapsbeständen

Landberatung Rotenburg e. V.

Der Raps ist vergleichsweise gut entwickelt und gesund aus dem Winter gekommen und geht die Streckung (Schossen) über. Die N-Düngung sollte jetzt abgeschlossen werden!

In lageranfälligen ist bei wüchsigem Wetter zum Beginn des Schossens die Wachstumsregulierung mit einem Fungizid, je nach Bedarf auch in Kombination mit einer Insektizidmaßnahme und Bordüngung, zu applizieren. Bitte nur wüchsige und stressfreie Bestände behandeln! Die aktuellen Sorten verfügen häufig über einen hohen Gesundheitsstatus mit verbesserter Standfestigkeit. Bei standfesten Sorten kann auf die Fungizidmaßnahme verzichtet werden, zumal die N-Zufuhr in diesem Jahr durch die „Roten Gebiete“ häufig restriktiver erfolgt! Auch wirtschaftlich ist die Maßnahme ohne Lager schwierig darzustellen, zumal die Fungizidleistung zu diesem Zeitpunkt in den Hintergrund tritt.

Mit den ansteigenden Temperaturen ist mit Rüsslern und Rapsglanzkäfern zu rechnen. Der Schwellenwert ist über die Gelbschalen zu kontrollieren. Treten neben den Rüsslern auch Rapsglanzkäfer in behandlungswürdiger Anzahl auf, ist zu diesem frühen Termin das ….. Mittel der Wahl. Bei Starkbefall mit Rapsglanzkäfern vor der Blüte kann das Insektizid …. eingesetzt werden. Sofern die Anwendung nur auf Rüssler relevant ist, sind günstige Mittel, wie …. ausreichend. Wenn bereits blühende Unkräuter oder Rapspflanzen im Bestand sind, ändern sich bei Mischungen der Insektizide mit Fungiziden die Bienenauflagen.

Schadschwelle Gelbschale mit Gitter: Rapsstängel-/Kohltriebrüssler: 5 bzw. 15 in 3 Tagen.
Die Ermittlung der Schadschwelle bei den Rapsglanzkäfer erfolgt an den Pflanzen, nutzen Sie dazu bitte die folgende Tabelle (Käfer je Haupttrieb):

Stadium schwacher Bestand vitaler Bestand
Knospenstadium >4 >8
Kurz vor der Blüte >5 >10

Die Zugabe von 300 g/ha Bor über flüssige Bordünger wird empfohlen. Bei Tankmischungen den Blattdünger immer zuletzt in die Spritze geben. Achtung: In Mischung mit Insektiziden die Bordüngung auf max. 150 g/ha begrenzen, damit der pH-Wert in der Spitzbrühe nicht zu stark ansteigt. (Auszug aus dem Rundschreiben)

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