Mautpflicht auf Bundesstraßen betrifft auch die Landwirtschaft

LWK Niedersachsen

Ab 1. Juli 2018 werden alle Bundesstraßen mautpflichtig. Auch die Landwirtschaft ist davon betroffen, da nach aktueller Auffassung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) nur landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit von der Maut befreit sind.

Den gesamten Artikel der LWK lesen Sie hier.

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