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Mehrkosten durch CO2-Bepreisung ab 01.01.2021

LB Hameln-Holzminden und VUB Deister/Leine

Die Bundesregierung hat Ende des vergangenen Jahres ihr „Klimaschutzprogramm 2030“ verabschiedet. Damit wurde auch eine sogenannte CO2-Bepreisung festgelegt, mit der jährlich ansteigende Zahlungen für eine CO2- Abgabe verbunden sind.

Neben Benzin, Diesel, Heizöl und anderen Energieträgern ist ab dem 01.01.2021 auch Flüssiggas von dieser neuen Abgabe betroffen. So wird sich der Flüssiggaspreis ab 2021 um 4,5 ct/Liter (brutto, incl. MwSt.) erhöhen. Der Verlauf der Belastung für einige Energieträger ist in der Tabelle zusammengestellt. Sie zeigt die Entwicklung der Zuschläge ausgehend von den Vorgaben in Höhe von 25 € je t CO2 im Jahr 2021 und 55 €/t 2025. Ab 2026 ist ein Marktwert im Bereich von 55 – 65 €/t vorgesehen. Die höheren Werte für Heizöl spiegeln den erhöhten CO2-Ausstoß dieses Energieträgers wider. Bezogen auf die ersten zehn Betriebsjahre 2021 – 2030 (Finanzierungszeitraum) bedeutet dies ein Aufschlag in Höhe von 1,29 Ct/kWh (HS) bei Erdgas und von 1,65 Ct/kWh bei Heizöl.

Den gesamten Artikel und die Tabelle sehen Sie hier.

Bei Lieferungen bis zum 31.12.2020 vermeiden Sie noch die Mehrkosten, füllen Sie also rechtzeitig die Heizöl- und Dieseltanks auf, zudem liegen die Einkaufspreise z.Zt. niedrig und Sie profitieren noch von der reduzierten Mehrwertsteuer. Die CO²-Bepreisung wird zukünftig einen deutlichen Einfluss auf die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energiequellen haben.

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