Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Auch Energieversorger müssen für die Zeit von Juli bis Dezember die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben. Fürs Verfahren hierbei gilt, was die Unternehmen im Kleingedruckten ihrer Strom- oder Gaslieferverträge vereinbart haben.
Lesen Sie den Artikel weiter auf der Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Weil die Einzelheiten dazu derzeit noch unklar sind, empfehlen wir, Strom- und Gaszähler zum 30. Juni 2020 abzulesen und zu Beweiszwecken im Foto festzuhalten.