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Mehrwertsteuersenkung – Auch Rechnungen der Energieversorger betroffen

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Auch Energieversorger müssen für die Zeit von Juli bis Dezember die Mehrwertsteuersenkung an ihre Kunden weitergeben. Fürs Verfahren hierbei gilt, was die Unternehmen im Kleingedruckten ihrer Strom- oder Gaslieferverträge vereinbart haben.

Lesen Sie den Artikel weiter auf der Seite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Weil die Einzelheiten dazu derzeit noch unklar sind, empfehlen wir, Strom- und Gaszähler zum 30. Juni 2020 abzulesen und zu Beweiszwecken im Foto festzuhalten.

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