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Meldefristen Tier

– Meldeaufforderung der Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2022 bitte beachten
Ihre Tierbestandsmeldung zum Stichtag 3. Januar 2022 bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse ist ab sofort möglich. Falls Sie Ihre E-Mail-Adresse für diesen Meldeweg autorisiert haben, erhalten Sie keine Meldekarte auf dem Postweg. Bitte führen Sie Ihre Bestandsmeldung dann auf der Homepage www.ndstsk.de bis spätestens zum 18.01.2022 durch. Für die Anmeldung auf der Homepage benötigen Sie Ihre TSK-Nummer und Ihr Passwort. Sollten Sie mehrere Betriebe / Tierhaltungen und somit mehrere TSK-Nummern haben, müssen Sie die Stichtagsmeldung für jede TSK-Nummer getrennt durchführen.

– Meldungen zur Tierarzneimitteldatenbank
bis zum 14.01.2022 müssen die Antibiotika-Anwendungen für das zweite Halbjahr 2021 in der Datenbank gemeldet werden. Die Vorschriften gelten, wenn im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres mehr als folgende Masttiere gehalten werden. Auch wenn keine Antibiotika eingesetzt wurden, muss eine Null-Meldung erfolgen.
– 20 Mastkälber im Alter bis 8 Monate oder 20 Mastrinder im Alter ab 8 Monate
– 250 Ferkel vom Absetzen bis 30 kg oder 250 Mastschweine mit über 30 kg Gewicht
– 1.000 Mastputen ab dem Schlüpfen oder 10.000 Masthühner ab dem Schlüpfen

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