Für das Düngejahr 2023 gilt wie zuvor für die meisten Betriebe die Pflicht, die ENNI Meldung bis zum 31.03.2023 durchzuführen. ENNI steht dabei für Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen und umfasst die Meldung der Düngebedarfsermittlung, der Düngedokumentation (inkl. Weidetagbuch) und die Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N-Grenze). Da die Düngungsmaßnahmen auf allen Betrieben bereits abgeschlossen sind, kann bereits mit den Vorbereitungen für die Meldung begonnen werden. Wenn Sie Unterstützung bei der ENNI-Meldung benötigen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrer Landberatung in Verbindung.
Zur Vereinfachung der Meldung ist es empfehlenswert eine digitale Ackerschlagkartei mit Exportfunktion zu ENNI zu führen. Für die Dokumentation empfehlen wir das Programm näon (ehemals Landberatung Nährstoffmanager) zu nutzen. Die digitale Ackerschlagkartei bietet den Vorteil, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben einfach überprüft werden und alle Daten anwenderfreundlich eingepflegt werden können.
In der digitalen Ackerschlagkartei können neben der Düngedokumentation (inkl. Beweidung) auch alle weiteren Maßnahmen in der Außenwirtschaft dokumentiert werden. Hier sind insbesondere Pflanzenschutzmaßnahmen zu nennen, die jeder Betrieb als gesetzliche Anfor-derung dokumentieren muss. Des Weiteren können Daten bezüglich Bodenbearbeitung, Aussaat und der Ernte in das Programm eingepflegt werden. Wenn Sie die Düngedokumentation in näon eingepflegt haben, können wir für Sie nach einer Prüfung der Daten die ENNI-Meldung mit geringem Zeitaufwand fertig stellen. Bei Interesse kann auch ein Testzugang angefordert werden. Alternativ vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater, um gemeinsam die Meldung vorzubereiten.
Auszug aus dem Rundschreiben 20/23 der LUB Zeven e.V.
Autor: LUB Zeven e.V.
04.12.2023