Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt im Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger jedes Jahr zum 01. Januar und zum 01. Juli eines Jahres einen sog. Meldungsabgleich durch. Dabei wird bei jedem Betrieb geprüft, ob die Abgabe- und Aufnahmemeldungen der organischen Dünger im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger zusammenpassen und korrekt gemeldet wurden.

 Bekanntlich müssen Betriebe, die > 200 t oder m³ Wirtschaftsdünger pro Jahr abgeben oder aufnehmen, eine Meldung im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger durchführen. Dabei müssen die Abgeber eine Abgabemeldung und die Aufnehmer eine Aufnahmemeldung durchführen. Auch viehlose Betriebe, welche organische Dünger von Dritten aufnehmen, sind verpflichtet sich im Meldeprogramm einzuloggen und ihre Aufnahmen zu melden. Dazu kann die Abgabemeldung des Abgebers bei korrekt gemeldeten Werten einfach bestätigt werden. Sind die Daten falsch oder nicht vorhanden, sollte dringend mit dem Abgeber Kontakt aufgenommen werden und eine Korrektur oder Nachmeldung erfolgen.

 Die Meldung muss innerhalb von 4 Wochen nach der Lieferung erfolgt sein. In der Praxis stellt dies oft nicht die Realität dar. Rückwirkende Meldungen waren unseres Wissens bisher sanktionsfrei. Anders ist es, wenn bei einer Vorortkontrolle eine falsche oder unterlassene Meldung auffällt.

Vor allem bei Aufnahmen aus anderen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen) kommt es häufig zu Problemen, da dort die Abgabemeldungen (wie früher auch in Niedersachsen) halbjährlich erfolgen müssen und nicht innerhalb von 4 Wochen. Fordern Sie die Unterlagen ein!

 Die Meldungen müssen zum 01. Januar und zum 01. Juli vollständig im Meldeprogramm erfasst sein! Kontrollieren Sie deshalb bitte bis Ende Dezember Ihre Meldungen im Meldeprogramm.

Werden beim halbjährlichen Meldungsabgleich der Düngebehörde Unstimmigkeiten festgestellt, werden die betroffenen Betriebe angeschrieben, und erfahrungsgemäß oft ein dreistelliges Bußgeld verhängt sowie die umgehende Korrektur der fehlenden Meldung angemahnt.

Den Zugang zum Meldeprogramm finden Sie unter folgendem Link:

 Auf der Startseite „Meldungsabgleich“ anklicken.

Oben das Jahr „2023“ eintragen und den Haken bei „1.+2. Halbjahr“ setzten.

Anschließend unten links „Daten anzeigen“ klicken.

Sind unvollständige Meldungen enthalten, werden diese angezeigt. Bitte korrigieren Sie diese zeitnah. Sollten Sie Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Landberatung.

Autor: LB Hameln-Holzminden e.V. & Versuchs- und Beratungsring „Zwischen Deister und Leine“ e.V.

29.11.2023