Mindesttätigkeit auf Brachen und Grünland – Frist 15. November

Landberatung BR Hohne e.V.

Das Mulchen von Brachen (alternativ Mähen und Abfahren des Bestandes) einmal im Anbaujahr ist obligatorisch. Neu ist, dass diese Maßnahme bis spätestens zum 15. November eines jeden Jahres zu erfolgen hat.

Grünlandflächen ohne Beerntung im Anbaujahr müssen ebenfalls bis zum 15. November zumindest einmal gemulcht werden.

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