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Mutterkuh- und Mutterschaf-Prämienanträge

Mit dem jetzt laufenden Antragsverfahren auf Agrarförderung ist auch die Mutterkuh- und/oder Schafprämie zu beantragen. Antragsberechtigt sind alle sogenannten „aktiven Landwirte“. Ein aktiver Landwirt ist Mitglied in einer gesetzlichen Unfallversicherung für den Betrieb. Ist die bewirtschaftete Fläche kleiner als 1 ha, können im ersten Schritt keine Direktzahlungen beantragt werden, aber eine Mutterkuhprämie (wenn der Auszahlungsbetrag mindestens 225 € entspricht). Somit müssen mindestens 3 Mutterkühe vorhanden sein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 15.05.2023. Die Antragsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn:

– mindestens 3 Mutterkühe, die mindestens einmal gekalbt haben und im Hi-Tier aufgeführt sind. Die Hi-Tiere werden zur Beantragung im „ANDI“ vorgeschlagen.
– Anklicken bzw. Bestätigung der vorgeschlagenen jeweiligen Ohrmarkennummer für jede beantragte Mutterkuh
– Erklärung, dass seit dem 1. Januar des Antragsjahres keine Kuhmilch oder Kuhmilcherzeugnisse aus Selbsterzeugung vom Betrieb abgegeben wurden
– Erklärung, dass die Tiere im Haltungszeitraum 15.05.-15.08. im Betrieb gehalten werden
– Prämienhöhe: 78 €/Mutterkuh

Tierverluste bzw. Veränderungen der Anzahl der gehaltenen Tiere sind über einen Änderungsantrag in ANDI jederzeit aktuell mitzuteilen.

Anders als bei den Mutterkühen, die in HI-Tier gemeldet sind, müssen die Identifikationsnummern für die beantragten Schafe und Ziegen händisch bzw. über eine vorbereitete csv-Datei in ANDI erfasst werden. Für die Beantragung der Mutterschaf- und Mutterziegenprämie gelten folgende Voraussetzungen:
Auszahlung ab 6 Muttertieren (mind. 10 Monate alt und registriert/gemeldet), Prämienhöhe 34 €/Mutterschaf und Mutterziege

Wichtig: In der Vergangenheit konnten die oben genannten Tierprämien ohne Stellung eines Betriebsprämienantrags beantragt werden. Dies ist nun nicht mehr möglich. Das bedeutet: Wer mehr als 1 ha Fläche bewirtschaftet und die Tierprämien in Anspruch nehmen möchte, muss zusätzlich einen Betriebsprämienantrag stellen. Dafür muss eine weitere Registriernummer bei der LWK beantragt werden. Das ist aber zukünftig nach der InVeKoS nicht mehr möglich. Besonders kleinere Betriebe hatten in der Vergangenheit darauf verzichtet.

Ärgerlich: Leider ist eine Antragstellung für die beschriebenen Tierprämien frühestens in der 17. KW möglich. (Auszug aus dem Rundschreiben)

Autor: Stader Beratungsringe e.V.

21.04.2023

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