Landwirtschafskammer Niedersachsen
Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit ist in vielen Fällen die Grünlandnarbe schwer geschädigt und muss erneuert werden. Daher haben Umwelt- und Landwirtschaftsministerium in Hannover nun das folgende beschleunigte Antrags- und Genehmigungsverfahren zum Pflügen von Dauergrünland beschlossen:
Der ldw. Betrieb zeigt seine geplante Narbenerneuerung von Dauergrünland bei der unteren Naturschutzbehörde bzw. unteren Wasserbehörde seines Landkreises (UNB/UWB) mit dem Vordruck „Anzeige UNB zur Narbenerneuerung“ an.
Sofern er dieses per Email macht, kann er seine zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in den Verteiler nehmen.
Der ldw. Betrieb kann nach dieser Anzeige bei der UNB/UWB sofort den Antrag auf Pflügen von Dauergrünland bei seiner zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen stellen.
Der Antrag ist weiterhin im Original per Post oder per Fax bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Diesem Antrag ist ein Nachweis für die Anzeige beizufügen (z.B. Kopie der „Anzeige-Mail“ an die UNB/ UWB).
Der ldw. Betrieb erhält von der zuständigen Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Genehmigung zur Neueinsaat des Dauergrünlandes. Danach kann die Narbenerneuerung erfolgen.
Eine Narbenerneuerung auf sensiblem Dauergrünland oder Ersatzdauergrünland (Kulturcode 444) ist nicht zulässig.
(Webcode: 01030558)