Nationaler Aktionsplan zum Kupierverzicht bei Schweinen

Landberatung Northeim e. V.

Nach EU- und nationalem Recht ist das routinemäßige Kupieren der Schwänze von Schweinen verboten. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn trotz eingeleiteter Maßnahmen (sind zu beschreiben) Probleme mit Schwanzbeißen aufgetreten sind und deshalb aus Tierschutzgründen nicht auf das Kürzen verzichtet werden kann. Dazu haben Ferkelerzeuger und Mäster bislang eine tierärztliche Bescheinigung zur Ausnahme vom Amputationsverbot als Einzelfallentscheidung nach § 16a TierSchgG auf dem Betrieb vorgehalten. Im September diesen Jahres hat nun die Ministerkonferenz beschlossen, dass zum 01.07.2019 diese Praxis ausläuft und in einen nationalen Aktionsplan überführt wird. Dieser sieht eine verbindliche „Tierhaltererklärung“ vor, die nach einer Risikoanalyse mit einem Berater oder Tierarzt erstellt wurde.
Es sind zwei Optionen vorgesehen.
Option 1: Wenn weiterhin kupierte Ferkel eingestallt werden sollen ist eine Risikoanalyse zu den Themen Beschäftigung, Stallklima, Gesundheit und Fitness, Wettbewerb um Ressourcen, Ernährung und Struktur wie Sauberkeit der Bucht zu erstellen. Es sind die aufgetretenen Verletzungen zu erheben und die eingeleiteten geeigneten Optimierungsmaßnahmen zu beschreiben.
Option 2: Der Betrieb steigt in den Kupierverzicht ein. Dazu wird ebenfalls eine Risikoanalyse erstellt und eine kleine „Kontrollgruppe“ nachweislich unkupierter Tiere in Abstimmung mit dem Berater bzw. Tierarzt installiert. Während der Mast beträgt der Umfang dauerhaft 1% der Plätze. Die Tiere sind farbig zu kennzeichnen. Tritt in einem Betrieb in einem Zeitraum von 2 Jahren immer wieder Schwanzbeißen auf, hat der Tierhalter einen schriftlichen Plan zur Risikominimierung der zuständigen Behörde vorzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihren Berater und unter http://www.ringelschwanz.info/weitere-infomationen/aktionsplan-kupierverzicht.html

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