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Neue Düngeverordnung betrifft auch Cross Compliance

LWK Niedersachsen

Am 1. Mai 2020 ist die neue Düngeverordnung (DüV) in Kraft getreten. Die neuen Vorgaben haben auch Auswirkungen auf die Cross Compliance-Regelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung.

Da die Vorgaben der nationalen Düngeverordnung der Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie dienen, wird Ihre Einhaltung bei den Cross Compliance-Kontrollen überprüft. Die bei Cross Compliance zu beachtenden Änderungen wurden durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer ausführlichen Übersicht zusammengestellt.

Den Artikel der LWK sehen Sie auch hier.

 

Informieren Sie sich auch auf unseren Seiten über den Nährstoffmanager:

https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/

https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html

https://www.naehrstoffmanager.de/stoffstrombilanz/

http://www.ackerschlagkartei.com/Startseite/

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