Die neue Tierschutztransportverordnung ist am 01.01.2022 in Kraft getreten. Die Umsetzung erfolgt mit einer einjährigen Übergangsfrist ab dem 01.01.2023. Die Änderung dieser Verordnung besagt, dass Kälber erst ab einem Mindestalter von 28 Tagen transportiert werden dürfen. Die LWK hat zu dieser Thematik einen Leitfaden „Beratungsempfehlungen zur Haltung und Aufzucht von Kälbern unter besonderer Berücksichtigung von Kälberiglus“ herausgebracht (www.lwk–niedersachsen.de,
webcode: 01014677).
Autor: Landberatung Land Hadeln e. V.
04.01.2022