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Neue Vorgaben zur Nmin-Beprobung

Die Landesdüngeverordnung gibt vor, dass in nitratsensiblen Gebieten (roten Gebieten) zukünftig verpflichtend eigene Nmin-Werte zu ermitteln und zu berücksichtigen sind. Das Verwenden der Richtwerte der LWK Niedersachsen ist in diesen Gebieten nicht mehr erlaubt!

Vor der ersten Düngemaßnahme im Frühjahr müssen für alle Ackerkulturen in roten Gebieten eigene Nmin-Werte genommen werden. Ausgenommen von der Regelung sind Grünlandflächen und Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau.
Bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung kann bis zum Vorliegen der betriebseigenen Nmin-Werte vorübergehend mit den 5-jährigen Mittelwerten gerechnet werden, welche von der LWK Niedersachsen unter Webcode: 01039500 veröffentlicht wurden. Liegt der eigene Nmin-Wert zum Zeitpunkt der Düngung noch nicht vor, so ist die Düngung so zu bemessen, dass dieser nachträglich entsprechend berücksichtigt werden kann, ohne dass der N- Düngebedarf überschritten wird.

Grundsätzlich ist der Nmin-Wert auf jedem Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit zu beproben. Zur Bildung von Bewirtschaftungseinheiten muss die gleiche Hauptbodenart vorliegen. Die Differenzierung der Hauptbodenarten erfolgt in folgende drei Kategorien:
–     Sand
–     Lehm & Ton
–     Böden mit > 15 % Humusanteil

Weiterhin muss die Hauptfrucht, bzw. bei W.-Weizen und Sommerungen auch die Vorfrucht gleich sein. Bei den Fruchtarten ist zwischen Sommerung und Winterung zu unterscheiden. Beim Winterweizen wird Stoppelweizen, Rübenweizen und Blattfruchtweizen (Vorfrucht Raps, Kartoffeln, Mais) unterschieden. W.-Gerste, W.-Triticale und W.-Roggen werden zusammengefasst betrachtet. Die Sommerungen sind anhand der Kulturart in frühe Somme- rungen mit Aussaatzeitpunkt März (Rübe, Sommergetreide, frühe Kartoffel, frühes Gemüse) und späte Sommerungen mit Aussaatzeitpunkt April (Mais, späte Kartoffel, spätes Gemüse) zu unterteilen.

Die Nmin-Probenahmetiefe beträgt 90 cm, eingeteilt in drei Schichten von 0-30 cm, 30-60 cm und 60-90 cm. Auf flachgründigen oder drainierten Böden kann die Probenahme auf 60 cm begrenzt werden. Auf drainierten Flächen muss dann allerdings für die Bodenschicht 60-90 cm der Richtwert der LWK Niedersachsen dazu addiert werden. Für Gemüse gelten je nach Art unterschiedliche Probenahmetiefen, welche der DüVO unter Anlage 4 oder im Ringbüro erhältlich sind. Weitere Infos finden Sie unter Webcode 01039497 oder unter  https://www.lwk- niedersachsen.de/index.cfm/portal/96/nav/2207/article/38232.html.

Neu ist, dass frühestmögliche Probenahmetermine für alle Standorte eingehalten werden müssen:
– ab dem 01.01. zu Winterungen
– ab dem 15.02. zu Sommerungen mit Aussaat im März
– ab dem 15.03. zu Sommerungen mit Aussaat im April

In den „grünen Gebieten“ darf in der Düngebedarfsermittlung weiterhin auf die Richtwerte der LWK Niedersachsen zurückgegriffen werden. Wir empfehlen jedoch auch dort eigene Nmin-Proben zu nehmen! Somit können die betriebsindividuellen, mitunter stark schwankenden N-Gehalte im Boden genauer bestimmt werden und die Berechnung der Düngebedarfsermittlung genauer erfolgen. Die im roten Gebiet ermittelten Nmin-Ergebnisse dürfen für Flächen im grünen Gebiet übernommen werden. Die o.g. Terminvorgaben zur Nmin-Beprobung gelten auch in den grünen Gebieten!

Es sollte über die Anschaffung eigener Nmin-Probestöcke nachgedacht werden, um flexibel eigene Proben nehmen zu können!

(Auszug aus dem Rundschreiben)

11.11.2021:
Anmerkung der Redaktion: Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater vor Ort (siehe Baum oben – „Beratung vor Ort“).

Informieren Sie sich auch über unsere Module des Nährstoffmanagers:

– https://www.naehrstoffmanager.de/ackerschlagkartei/

– https://www.naehrstoffmanager.de/duengeplanung/

– https://www.landberatung.de/service/landberatung-naehrstoffmanager/naehrstoffmanagement.html

– https://www.naehrstoffmanager.de/stoffstrombilanz/

– https://www.naehrstoffmanager.de/naehrstoffboerse/

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