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Neue Werbungskostenregelung fürs Homeoffice

heise online

Es tut sich etwas bei der steuerlichen Behandlung der häuslichen Arbeitsumgebung. Die derzeit geltende Rechtslage entstammt der Vor-Corona-Ära: Danach lassen sich Werbungskosten respektive Betriebsausgaben für den häuslichen Arbeitsplatz bei der Steuer nur berücksichtigen, wenn die Arbeit im eigens dafür reservierten Arbeitszimmer stattgefunden hat. Aber die Steuerpolitik hat mit einer auf zwei Jahre angelegten Sondermaßnahme auf die Coronakrise reagiert.

Das Gesetz sieht eine Pauschale für ausschließlich im Homeoffice verbrachte Arbeitstage vor, die man bei der Steuererklärung absetzen kann: Pro Tag lassen sich fünf Euro als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend machen. Die Pauschale ist auf 600 Euro pro Jahr begrenzt, was 120 Arbeitstagen entspricht. Zunächst gilt sie nur für 2020 und 2021.

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