Neuerungen beim Dauergrünlandstatus

BRe der Stader Saatzucht e. V.

Voraussichtlich wird am 23.03.2018 die neue Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung durch den Bundesrat beschlossen. Dieses bedeutet einige Änderungen im Umgang mit Dauergrünland, wie die sogenannte „Pflugregelung“. Die neue Definition von Dauergrünland lautet: Flächen die innerhalb fünf Jahren weder Bestandteil der Fruchtfolge waren noch umgepflügt worden sind.

Erhaltung Ackerstatus
Werden pDGL13-Flächen nicht in diesem Jahr in eine Ackerkultur überführt, sondern weiterhin unter demselben Code genutzt, so verfällt in 2018 der Ackerstatus auf dieser Fläche. Zur Vermeidung kann diese Fläche in 2018 mit einer Ackerkultur genutzt werden. Neu ist, wenn die Änderung beschlossen wird, dass das Pflügen dieser Fläche mit Anzeige an die Bewilligungsstelle 4 Wochen nach Umbruch (spätestens bis 15.05.) ebenso die Überführung in den DGL-Status verhindert. Es kann dann erneut eine Ackerfutterkultur (z.B. 424) angesät und codiert werden und die Fläche erhält den Status pDGL18.

Pflügen zur DGL-Erneuerung/ Pflegeumbruch
Das Pflügen von DGL-Flächen zur Grünlanderneuerung ist nach der Beschlussfassung der Verordnung nur noch mit Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde und LWK möglich!

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