Landberatung Lüneburg e. V.
Bislang galt die gesetzliche Regelung, dass landwirtschaftliche Betriebe mit Fremd-Arbeitskräften
a) eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellen oder
b) an den Lehrgängen des LUV-Modells der Berufsgenossenschaft teilnehmen mussten.
Seit dem 01. Januar 2018 gilt diese Vorgabe auch für Unternehmen, die Familienangehörige be- schäftigen und dazu einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Sobald Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, müssen Sie sich also intensiv mit dem Thema Arbeitssicherheit beschäftigen. Da die Lehrgänge zeitintensiv sind, bietet sich als Alternative die Beauftragung eines Dienstleisters an. Dieser kommt auf den Betrieb, berät zum praktischen Arbeitsschutz und dokumentiert das Ganze vorschriftsmäßig. Der niedersächsische Landesverband der Maschinenringe hält ein entsprechendes Angebot vor.