Landberatung Lüneburg e. V.
Zukünftig muss das Formular 1462 – Erklärung über die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen online über das Erfassungsportal EnSTransV an das Hauptzollamt kostenlos übermittelt werden. Der Antrag auf Agrardieselrückvergütung (1140 oder 1142) kann weiterhin auch per Post versendet werden.
Über das Erfassungsportal können Begünstigte ihren Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten bzgl. des Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (EnSTransV) nachkommen.
Für die Abgabe der Formulare ist ein Programm zum Öffnen von PDF-Dokumenten (z.B. ADOBE Acrobat) und eine E-Mail-Adresse zwingend erforderlich. Derzeitig müssen wir davon ausgehen, dass das Formular 1462 (oder 1463) auch in den folgenden Jahren online abgegeben werden muss, daher merken bzw. notieren Sie sich unbedingt Ihre Zugangsdaten!
Wer im letzten Jahr das Formular 1463 (für 3 Jahre) abgegeben hat, muss erst wieder im Jahr 2021 melden und sich spätestens dann registrieren.
(Auszug aus dem Rundschreiben)