Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Für Teilnehmer an der Maßnahme NiB-AUM GL11 ist der früheste Schnitttermin auf den 25. Mai festgesetzt. Seit 2008 wird dieser Termin aus dem Zustand einer bestimmten Kennart phänologisch abgeleitet (Blüte des Wiesen-Fuchsschwanzes). Der Wiesen-Fuchsschwanz hat in Niedersachsen gemäß Deutschem Wetterdienst (DWD) den 11. Mai als mittleren Blühzeitpunkt. Um auf den 25. Mai zu kommen, werden 14 Tage addiert (11.5. + 14 Tage= 25.5.).
Laut Mitteilung des DWD vom heutigen Tag wurde für das Jahr 2018 der 5. Mai als mittlerer Blühtermin des Wiesenfuchsschwanzes ermittelt. Dabei wurde eine Meldequote von 75% berücksichtigt.
Der früheste Schnitttermin für NiB-AUM GL11 wird demnach für 2018 wie folgt berechnet und festgesetzt: Blühzeitpunkt 5. Mai zzgl. 14 Tage = 19. Mai 2018.
Eine Beweidung ist auch vorher ohne Einschränkung möglich.