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Nichtbeanstandungsregelung für Umrüstung von TSE-Kassen

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Das BMF lehnt eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Umrüstung von TSE-Kassen über Ende September 2020 hinaus ab. Das wurde in einem Schreiben klargestellt. Einzelne Bundesländer informierten in der Vergangenheit jedoch bereits über mögliche längere Fristen.

Kassensysteme bis 30.9.2020 umstellen

Seit 1.1.2020 werden erhöhte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung gestellt. Registrierkassen müssen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden. Zur Umsetzung dieser Anforderungen hat die Finanzverwaltung jedoch eine Nichtbeanstandungsregelung bis Ende September 2020 beschlossen, da noch keine flächendeckende Aufrüstung der elektronischen Aufzeichnungssysteme möglich war.

Viele Länder verlängern jedoch die Übergangsfrist

Auch in Zeiten von Corona wird diese Übergangsfrist nicht verlängert, informierte das BMF. So ging ein Schreiben an Verbände und Kammern, dass deren Mitglieder die Frist zum 30.9.2020 beachten müssen.

Reaktion der Länder?

In der Mehrheit der Bundesländer wurde in den vergangenen Monaten erklärt, dass eine längere Frist gewährt wird.

Den gesamten Artikel sehen Sie hier.

 

Informationsschreiben Landesamt für Steuern Niedersachsen, Kassenaufrüstung TSE – Gewährung einer antragslosen, stillschweigenden Fristverlängerung:
Es muss bis spätestens 31. August 2020 ein Kassenfachhändler, ein Kassenhersteller oder ein anderer Dienstleister im Kassenbereich

  • mit dem fristgerechten Einbau einer TSE beauftragt worden sein und dieser muss schriftlich versichern, dass der Einbau einer TSE bis zum 30. September 2020 nicht möglich ist und
  • es muss eine verbindliche Aussage vorliegen, bis wann das elektronische Aufzeichnungssystem mit einer TSE ausgestattet sein wird (spätestens bis zum31. März 2021). Bei einem geplanten Einsatz einer cloudbasierten TSE müssen Unternehmen spätestens bis zum 31. August 2020 den fristgerechten Einsatz beauftragt haben und durch geeignete Unterlagen dokumentieren können, dass die TSE mangels Verfügbarkeit bis zum 30. September 2020 noch nicht eingesetzt werden konnten. Die Implementierung ist schnellstmöglich, spätestens bis zum 31. März 2021 abzuschließen.

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